Rechtsprechung
BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 19 Abs. 4 GG; § 109 StVollzG; § 185 StVollzG; Art. 96 BaySvVollzG; Art. 204 Abs. 1 BayStVollzG
Recht auf effektiven Rechtsschutz im Vollzug der Sicherungsverwahrung (Rechtsschutzgarantie; Versagung einer Auskunft über personenbezogene Daten des Betroffenen als anfechtbare Maßnahme; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Zulassung der Rechtsbeschwerde zur ... - openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, Art 96 SichVVollzG BY, § 109 StVollzG, § 109 ff StVollzG, Art 204 Abs 1 StVollzG BY
Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung der Verweigerung einer Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem Art 96 BaySvVollzG (juris: SichVVollzG BY) iVm Art 204 Abs 1 BayStVollzG (juris: StVollzG BY) als rechtsmittelfähige "Maßnahme" iSd § 109 Abs 1 StVollzG - ...
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung der Verweigerung einer Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem Art 96 BaySvVollzG (juris: SichVVollzG BY) iVm Art 204 Abs 1 BayStVollzG (juris: StVollzG BY) als rechtsmittelfähige "Maßnahme" iSd § 109 Abs 1 StVollzG - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayStVollzG Art. 204 Abs. 1; StVollzG § 109
Darstellen des Auskunftsanspruchs über die Verarbeitung personenbezogener Daten als Verwirklichung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Begründung der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Zur Einstufung der Verweigerung einer Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem Art 96 BaySvVollzG (juris: SichVVollzG BY) iVm Art 204 Abs 1 BayStVollzG (juris: StVollzG BY) als rechtsmittelfähige "Maßnahme" iSd § 109 Abs 1 StVollzG - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 25.06.2019 - SR StVK 341/19
- LG Regensburg, 26.06.2019 - SR StVK 341/19
- BayObLG, 30.09.2019 - 204 StObWs 1509/19
- BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen' lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts, das Ziel der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes zu verfolgen (vgl. BVerfGE 77, 275 ) und den Zugang zu den eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ). - BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen' lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr). - BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 113, 273 ; 129, 1 ). - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem …
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Informantenschutz
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Rechtssuchenden "leer laufen' lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr). - BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Art. 19 Abs. 4 GG verpflichtet die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts, das Ziel der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes zu verfolgen (vgl. BVerfGE 77, 275 ) und den Zugang zu den eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ; 77, 275 ; 134, 106 ). - BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerfG, 20.07.2020 - 2 BvR 2214/19
Dabei gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein, einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 101, 106 ; 103, 142 ; 113, 273 ; 129, 1 ). - BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
- BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98
Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von …
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
- VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Untersuchungsanordnung
Zur Erfüllung der sich hieraus ergebenden Anforderungen reicht eine umfassende Prüfung in der ersten Instanz prinzipiell aus, denn die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erfordert nicht die Einrichtung eines Instanzenzugs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 BvR 2214/19 -, juris Rn. 9). - VGH Hessen, 29.12.2021 - 1 B 918/20
Aktualität dienstlicher (Regel-)Beurteilungen; Eignungsprognose
Zur Erfüllung der sich hieraus ergebenden Anforderungen reicht eine umfassende Prüfung in der ersten Instanz prinzipiell aus, denn die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erfordert nicht die Einrichtung eines Instanzenzugs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 BvR 2214/19 -, juris Rn. 9). - VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20
Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht
Zur Erfüllung der sich hieraus ergebenden Anforderungen reicht eine umfassende Prüfung in der ersten Instanz prinzipiell aus, denn die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erfordert nicht die Einrichtung eines Instanzenzugs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 BvR 2214/19 -, juris Rn. 9). - VGH Hessen, 30.11.2021 - 1 B 1574/21
Konkurrentenstreitverfahren Generalstaatsanwalt
Zur Erfüllung der sich hieraus ergebenden Anforderungen reicht eine umfassende Prüfung in der ersten Instanz prinzipiell aus, denn die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG erfordert nicht die Einrichtung eines Instanzenzugs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 BvR 2214/19 -, juris Rn. 9).